Sprach- und Integrationskurse sind eine Möglichkeit, sich unter Anleitung und in Gemeinschaft mit der deutschen Sprache und Bürokratie vertraut zu machen.
Ein erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs und ein entsprechendes Sprachniveau erleichtern die Jobsuche, den Behördenalltag und die allgemeine Integration in die neue Umwelt enorm.
Die Abwicklung und Genehmigung der Integrationskurse übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dafür muss der Antrag zur Teilnahme an einem Intensivkurs an die jeweils zuständige Außenstelle des BAMF geschickt werden. Manchmal übernehmen die verschiedenen Träger die Antragstellung für dich. Frage darum am besten bei der Institution nach, für die du dich entschieden hast.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 51E
Otto-Schmerbach-Straße 20
09117 Chemnitz
Website: www.bamf.de
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs:
Ein Integrationskurs ist keine Pflicht. Du kannst beispielsweise auch nur den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) abzulegen. Eine Teilnahme ist aber unbedingt zu empfehlen, denn sie verbessert deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch den Nachweis deiner Sprachkenntnisse enorm und erleichtert die Integration.
Bei Nichtbestehen einer Kurseinheit kannst du den Aufbausprachkurs und die Zertifikatsprüfung natürlich wiederholen, wobei es dann allerdings selbst finanziert werden muss.