Seit dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine die Möglichkeit, in Deutschland Grundsicherung nach dem SGB II zu beantragen. Was das ist, wie und wo du es beantragst und was du unbedingt beachten solltest, erfährst du hier.
Ab dem 01.06.2022 müssen Sie sich beim JobCenter für Leistungen der Grundsicherung registrieren, auch wenn Sie sich bereits beim Sozialamt registriert haben.
Für Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars folgen Sie bitte dem Link: