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Wozu dient die Registriermarke?

Die Registriermarke, eine kleine Plakette, die am Halsband des Hundes befestigt wird, ist der Nachweis, dass das Tier ordnungsgemäß bei der Stadt Leipzig registriert und angemeldet ist.

In Leipzig müssen Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks eine gültige und sichtbar befestigte Registriermarke haben. Ein Verstoß kann absurd hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Die Registriermarke wird auch Steuermarke genannt. Du erhältst sie automatisch, wenn du deinen Hund bei der Stadt Leipzig registriert und steuerlich erfassen lässt. Denn wie bei dir selbst besteht auch bei Hunden eine 14-tägige Meldefrist. Die Anmeldung erfolgt über das Formular Hundesteuer-Anmeldung. Du füllst es aus und sendest es per Post an:

Stadt Leipzig

Stadtkämmerei

Amt 20.31

04092 Leipzig

Alternativ kannst du das Formular in jedem Bürgerbüro Leipzigs abgeben. Eine Übersicht findest du hier.

Oder du füllst es gleich online aus und sendest es ab bzw. übermittelst es per E-Mail an buergeramt@leipzig.de mit dem Vermerk „Hundesteuer“ im Betreff.

Mit dem Steuerbescheid, der mit der Post kommt, erhältst du auch die Registriermarken.

Wenn du umziehst oder sich etwas an den Stammdaten ändert, nutze das Formular Hundesteuer-Änderungsmitteilung. Wenn du deinen Hund nicht mehr hast oder die Stadt ganz verlässt, nutze das Formular Hundesteuer-Abmeldung.

Keines der Formulare ist derzeit auf Ukrainisch verfügbar. Wenn du Hilfe brauchst, wende dich gern an das Team Animals von LHU.