Um an einem Integrationskurs teilnehmen zu können, musst du wie immer ein paar Dinge beachten:
Zunächst musst du einen Aufenthaltstitel besitzen. Als Geflüchtete*r aus der Ukraine besitzt du diesen, sobald du die Registrierung hinter dir hast.
Auf deiner Fiktionsbescheinigung ist dann in der Regel vermerkt, dass du zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt bist.
Falls nicht, benötigst du einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Den Antrag dafür findest du online auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Du kannst den Antrag ausdrucken und ausfüllen. Wenn du in Sachsen wohnst, musst du ihn an folgende Adresse senden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 51E
Otto-Schmerbach-Straße 20
09117 Chemnitz
Zusätzlich musst du dem Antrag eine Kopie deines Aufenthaltstitels (z. B. Fiktionsbescheinigung) beifügen.
Nach einer gewissen Bearbeitungszeit erhältst du dann einen Berechtigungsschein. Dieser dient als Abrechnungsgrundlage für den jeweiligen Träger oder Verein, der die Kurse anbietet.
Wo du Integrationskurse findest, erfährst du über das BAMF-NAvI und hier.
Hinweis: Eventuell kann der Träger, bei dem du den Kurs machen willst, den Berechtigungsschein für dich beantragen und du musst es nicht selbst machen. Informiere dich darum am besten vorab bei einem passenden Träger über das bürokratische Vorgehen zur Beantragung eines Integrationskurses. Jeder Verein, der Integrationskurse anbietet, handhabt das unterschiedlich.
Das rechtliche Prozedere ist dabei aber immer gleich: Das BAMF erteilt die Bestätigung.