Deutschland gilt derzeit als frei von Tollwut. Das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft, dem die kommunalen Veterinärämter zugeordnet sind erklärte das Risiko der Einschleppung der tödlichen Krankheit durch Tiere aus der Ukraine als gering. Trotzdem gelten gewisse Bestimmungen:
Sollte das Veterinäramt nach der Begutachtung eine Quarantäne verhängen, gilt im Allgemeinen, dass die Tiere gemeinsam mit ihrem Besitzer und kontinuierlich getrennt von anderen Hausständen untergebracht werden (separate Wohnbereiche innerhalb der Wohnung/Haus). Die maximale Quarantänezeit beläuft sich auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung, wegen der derzeit vom Bund erleichterten Einreisebedingungen von ukrainischen Tieren.
Sofern ukrainische Tiere von ihrem Besitzer getrennt werden müssen, sind diese Tiere ebenfalls getrennt von anderen Tieren unterzubringen. Sollte es sich um eine Gruppe ukrainischer Tiere handeln, die schon immer zusammengelebt haben (z. B. mehrere Hunde einer Familie), können diese natürlich zusammen bleiben, solange auf den Kastrationsstatus und die eventuelle Empfängnisbereitschaft weiblicher Tiere geachtet wird, um eine unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden.