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Welche Bestimmungen muss mein Tier bei der Einreise nach Deutschland erfüllen? Erste Schritte für Menschen mit Haustieren.

Die Einreisebestimmungen für Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) sind streng geregelt.
Die genannten Tiere müssen geimpft und gechipt werden, sind dem zuständigen Veterinäramt gleich nach der Ankunft zu melden und unterliegen gegebenenfalls Quarantäne-Bestimmungen, die von den Gutachtern des Veterinäramtes verhangen werden können.

Momentan ist die Einreise ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Vorliegen eines EU-Heimtierausweises
Mikrochip-Kennzeichnung
Ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut (min. 21 Tage alt)
Ein Antikörper-Titertest zur Bestimmung der Tollwutantikörper

Aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden jedoch für die Einreise mit Heimtieren vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen.

In Sachsen muss bei Ankunft von ungeimpften oder erst kürzlich geimpften Tieren derzeit keine Quarantänezeit eingehalten werden.
Nach der Ankunft in Deutschland mit Tieren muss aber unverzüglich eine Meldung an das zuständige Veterinäramt erfolgen. Des Weiteren muss innerhalb von 6 Wochen nach Einreise eine tierärztliche Erstuntersuchung des Tieres vor Ort geschehen.

Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/sachsen-quarantaene-tiere-tollwut-ukraine-krieg-100.html

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html