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Was muss ich nach der Einreise mit Tieren beachten, wenn ich zusammen mit meinem Tier untergebracht bin?

Dem zuständigen Veterinäramt muss unverzüglich mitgeteilt werden, welche Personen (mit Tieren, oder nur die Tiere) wo untergebracht wurden. Es wird eine amtstierärztliche Begutachtung erforderlich.
Der Termin dazu kann telefonisch unter 0341 – 1233791, oder per Email an veterinaeramt@leipzig.de vereinbart werden.

Zu dieser Begutachtung werden die weiteren notwendigen Schritte erklärt. Dafür ist die Anwesenheit eines Dolmetschers gut. Falls ihr dafür Unterstützung sucht, wendet euch gern an https://t.me/translators_leipzig_ukraine.

Aus der Erfahrung der vergangenen Wochen ist zu sagen, dass die weiteren Schritte nach der Begutachtung in der Regel die folgenden sind:

Besuch in einer Tierarztpraxis
Kennzeichnung des Tieres mit RFID-Mikrochip
Ausstellen eines Ausweises
erstmalige oder erneute Tollwutimpfung (ab dem Zeitpunkt der Tollwutimpfung starten die 21 Tage Quarantäne)

Das Risiko der Einschleppung wird vom Bund als gering eingeschätzt, darf aber nicht vernachlässigt werden.