Grundsätzlich bist du als Empfänger*in von Sozialleistungen berechtigt, Leistungen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ für dein Kind zu beziehen.
Leistungen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ können sein:
- Geld für Schulausflüge und Klassenfahrten
- Geld für Materialien des alltäglichen Schulbedarfs
- Übernahme der Kosten für die Schulspeisung
- vergünstigter Eintritt für Einrichtungen wie Museen, Theater, Freizeitparks und so weiter
- Ferienpass und Freizeit-Ticket
Wenn du Geld vom Jobcenter Leipzig bekommst, beantragst du diese Leistungen dort, wie alle anderen Mehrbedarfe auch. Wenn du Leistungen nach dem SGB IX oder dem AsylBLG erhältst, beantragst du Leistungen aus diesem Paket beim zuständigen Sozialamt.
Das Prozedere ist nicht neu:
Du schreibst eine formlose E-Mail an deine*n Sachbearbeiter*in vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Im Betreff gibst du deine Bedarfsgemeinschaftsnummer an (BG-Nummer, sie steht in deinem Bewilligungsbescheid des Jobcenters) oder die Kennnummer (diese findest du im Leistungsbescheid des Sozialamtes) und schilderst dein Anliegen. Du nennst die zu erwartenden Kosten und fügst den Nachweis des Bedarfes an. Dann wartest du auf Rückmeldung vom Amt oder den Bewilligungsbescheid.
Weitere Informationen zum Ferienpass findest du hier.