Das Asylbewerberleistungsgesetz ist im Allgemeinen dafür da, die Leistungen für materiell hilfsbedürftige Personen, die sich im Asylverfahren oder dem Verfahren zum Erhalt eines Aufenthaltstitels befinden, zu regeln. Diese Leistungen des Staates sollen das Existenzminimum für den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland abdecken. Darin enthalten sind finanzielle Zuwendungen, Wohnraum, Grundversorgung und die medizinische Notversorgung.
Die Regelsätze sind sehr gering und decken wirklich nur gerade eben den Grundbedarf ab. Auch der zugewiesene Wohnraum ist nur für die Übergangszeit gedacht und birgt in der Regel wenig Komfort.
Ab dem 01.06.2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II. In Deutschland nennt sich das auch Bürgergeld. Es wird vom zuständigen Jobcenter geregelt. Damit erhalten Geflüchtete schneller und einfacher Zugang zu Leistungen der Grundsicherung.