Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, wendest du dich mit dem Ablehnungsbescheid an das Sozialamt Leipzig. Du findest dieses in der Prager Straße 128, zunächst im neuen Ankommenszentrum.
Dort wirst du beraten, wie es weitergeht: Bist du beispielsweise im Rentenalter? Dann wirst du zurzeit (Stand Juli 2022) zwei Anträge erhalten: einen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und einen auf Grundsicherung im Alter. Leider ist es momentan nicht möglich, den ersten Antrag zu überspringen. Eine Grundsicherung im Alter wirst du erst im zweiten Monat erhalten.
Bist du aus anderen Gründen nicht erwerbsfähig, wende dich mit dem Ablehnungsbescheid des Jobcenters an das Sozialamt Leipzig. Du findest dieses in der Prager Straße 128, zunächst im neuen Ankommenszentrum.
Wenn nichts davon auf dich zutrifft, oder du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen. Hier findest du ein Widerspruchsformular, das du ausfüllen und beim zuständigen Jobcenter einreichen kannst.
Neben dem Rechtskreis des SGB II gibt es auch noch andere Möglichkeiten, Hilfen und Leistungen des Staates oder der Kommunen, je nach Erfordernis, zu beantragen. Zum Beispiel kannst du als Mensch mit Behinderung Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) beantragen. Bist du Rentner*in, kannst du Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Bitte informiere dich dazu auf den entsprechend verlinkten Seiten.