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Hinweise zu Übersetzung und Beratung

Grundsätzlich ist es immer möglich, eine*n Sprachmittler*in bei Behördengängen anzufordern. Das Sozialamt und das Jobcenter kooperieren dafür unter anderem mit dem Dienst Sprint

Auch im Universitätsklinikum kannst du Übersetzungshilfen anfordern. 

Das machst du telefonisch oder per E-Mail bei der Terminvereinbarung mit der jeweiligen Behörde. 

In der Regel dauert es dadurch länger, einen Termin zu finden. Viele Hilfesuchende greifen darum auf externe Dienste für Übersetzung und Sprachmittlung zurück. Diese Dienste kannst du ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn du Hilfe bei privaten Arztbesuchen, der Kindertagesstätte oder der Schule brauchst.

Du kannst zudem Apps nutzen oder eine telefonische Übersetzungshilfe organisieren.

Darüber hinaus gibt es Programme, die dir Patinnen und Paten vermitteln, die dir bei deinem Behördenalltag helfen.
Jederzeit kannst du dich auch an das Team Translation von LHU wenden.