Ab dem 01.06.2022 haben Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung und/oder einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Zugang zum sogenannten Bürgergeld oder auch Arbeitslosengeld II, kurz ALG II. Das ALG II ist in Deutschland die Grundsicherung. Es soll den finanziellen Grundbedarf von Menschen abdecken, die erwerbsfähig sind, aber noch keine Arbeit finden können. Die rechtliche Grundlage ist das SGB II.
Der Regelsatz dieser grundständigen Sozialleistung (ca. 446 €) liegt etwas höher als der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (ca. 364 €). Außerdem gibt es hier eine Art Baustein-Prinzip, nach dem die Leistungen je nach angezeigtem Mehrbedarf (Ausstattung, Schulbedarf, erhöhte Warmwasser-Nebenkosten, Paket „Bildung und Teilhabe“ etc.) aufgestockt werden können.
Zuständig für die Bewilligung dieser Leistungen ist das jeweilige Jobcenter. Um diese Leistungen in Leipzig zu erhalten, müssen Geflüchtete beim Jobcenter Leipzig einige Formulare, wie beispielsweise den Hauptantrag, einreichen. Das Jobcenter hat dann circa einen Monat Zeit, um den Antrag zu bearbeiten.
Der Wechsel in die Grundsicherung bringt viele Vorteile mit sich:
- Zugang zu medizinischer Grundversorgung (Krankenkasse)
- Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen
- höhere finanzielle Bezüge
- Zugang zu Arbeit
- Zugang zum Paket „Bildung und Teilhabe“ für die Kinder
- Hilfe beim Behördenalltag
Wenn du Leistungen nach dem SGB II erhältst, musst du dich darauf einstellen, regelmäßig vom Amt kontaktiert zu werden. Du bist mit dem Erhalt der Grundsicherung verpflichtet, erreichbar zu sein. Weitere Informationen dazu findest du hier.