Im Grunde kann jede Person Leistungen nach dem SGB II beantragen, die zwischen 15 und 65 Jahren alt ist, mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und über einen gültigen Aufenthaltstitel (z. B. Fiktionsbescheinigung) verfügt.
Im Grunde kann jede Person Leistungen nach dem SGB II beantragen, die zwischen 15 und 65 Jahren alt ist, mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und über einen gültigen Aufenthaltstitel (z. B. Fiktionsbescheinigung) verfügt.