Grundsätzlich sind Geflüchtete berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen.
Seit dem 01.06.2022 können Geflüchtete, die zwischen 15 und 65 Jahren alt sind, mind. 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und über ein gültiges Aufenthaltsdokument verfügen, die Grundsicherung nach SGB II beantragen. Zuständig dafür sind die Bundesagentur für Arbeit und das jeweilige Jobcenter. In Leipzig ist es das Jobcenter Leipzig. Rentner können die Grundsicherung im Alter (SGBX II) beantragen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Mehrbedarfe bei der jeweiligen Leistungsbehörde geltend zu machen. Das können sein: erhöhte Nebenkosten, Umstandskleidung, Erstausstattung, Kita- und Schulgelder und vieles mehr.