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Was sind „Listenhunde“?

Listenhunde sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Dabei ist es vollkommen egal, ob der Hund jemals auffällig geworden ist oder nicht.

Hunde dieser gelisteten Rassen dürfen nur unter gewissen Voraussetzungen gehalten werden, unterliegen strengen Vorschriften und müssen in der Öffentlichkeit oftmals einen Maulkorb tragen.

In Deutschland handhabt jedes Bundesland die Kategorisierung anders. Eine Übersichtstabelle findest du hier.

In vielen Bundesländern gibt es den sogenannten Hundeführerschein. Mit diesem Dokument kannst du nachweisen, dass du verantwortungsvoll und versiert mit deinem Tier umgehen und es durch vermeintlich gefährliche Alltagssituationen leiten kannst.

In Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es die Listen für gefährliche Hunde nicht mehr. Für Halter*innen eines Listenhundes lohnt sich demnach die Überlegung, in eines dieser Bundesländer umzuziehen, um teure Haftpflichten, den Hundeführerschein oder die Maulkorbpflicht zu umgehen.

In Sachsen, und damit auch in Leipzig, stehen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen auf der Liste für gefährliche Hunde. Du hast jedoch die Möglichkeit, mit einem behördlich anerkannten Gutachten einer Wesensanalyse die Gefährlichkeit deines Hundes zu widerlegen. Die Kosten für dieses Gutachten liegen bei ca. 200 bis 300 €. Wenn du nähere Informationen dazu haben möchtest, wende dich gern an das Team Animals.

Sofern die Gefährlichkeit nicht widerlegt werden kann, gelten für diese Hunde die Auflagen aus dem „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)“. Sie unterliegen dann beispielsweise einem Zucht- und Handelsverbot und die grundsätzliche Haltung ist nur mit Erlaubnis der Behörde möglich.

Hier zwei Auszüge aus dem Gesetz:

http://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/Landesportal/Gesetzestext.pdf

http://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/Landesportal/DVOGefHundG_2003.pdf

Gemäß dem Gesetz gilt für gefährliche Hunde in Sachsen eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem müssen Warnschilder an den Eingängen zum Grundstück / zur Wohnung angebracht werden. Gefährliche Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, zu Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden. Eine Person darf immer nur einen gefährlichen Hund gleichzeitig führen.