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Was bedeutet das: § 24 Aufenthaltsgesetz?

Das Aufenthaltsgesetz in Deutschland regelt die Bedingungen des Aufenthalts von Migrant*innen in Deutschland. Staatsangehörige einiger Länder, z. B. der Ukraine, dürfen sich 90 Tage ohne Visum in Deutschland und der EU aufhalten. Nach Ablauf dieser Frist benötigst du einen sogenannten Aufenthaltstitel, den du beantragen musst. 

Geflüchteten aus der Ukraine wurde ein vereinfachtes Verfahren gemäß der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie [2001/55/EG] gewährt: Sie genießen in der EU besonderen Schutz. In Deutschland erhalten Geflüchtete einen Aufenthalt gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das ermöglicht ab dem 01.06.2022 den Zugang zur Grundsicherung nach SGB II. 

Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/auslaender-und-migranten/migration-und-integration/ukraine-hilfe/haeufig-gestellte-fragen

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html 

(gesamtes Aufenthaltsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/ )