Jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Grundsätzlich muss also jede Bank Basiskonten zur Verfügung stellen.
Ein Basiskonto bietet (mindestens) folgende Funktionen:
- Ein- und Auszahlungen von Bargeld
- Ausführung von Lastschriften
- Überweisungen und Daueraufträge
- Bezahlen mit einer Zahlungskarte in Geschäften
Das Basiskonto wird unabhängig von der Kreditwürdigkeit des Antragstellers vergeben. Der/Die Kontoinhaber*in des Basiskontos kann nur auf das Geld zugreifen, das sich tatsächlich auf dem Konto befindet. Es gibt also in der Regel keinen Dispositionskredit und Kontoüberziehung ist nicht möglich.
(*Bei Bedarf ist es der Bank erlaubt, eine Überziehungsmöglichkeit einzurichten. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet.)
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für ein Basiskonto ist, dass man nicht schon ein Basiskonto bei der gleichen oder einer anderen Bank in Deutschland hat. Antragsteller für das Basiskonto müssen mit einem Ausweisdokument (Reisepass oder ID-Card mit Sicherheitsmerkmalen) ihre Identität nachweisen können. Wenn kein solches Ausweisdokument vorhanden ist, reicht laut BaFin auch eine Duldungsbescheinigung nach § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes oder ein Ankunftsnachweis gemäß § 63a Asylgesetz.
Siehe Unterpunkt 6:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_artikel.html;jsessionid=2777F15619D16DF880B03C720A16EAF0.1_cid501?nn=7906374#doc7906372bodyText6
Weiterhin hat die BaFin festgelegt, dass ein ukrainisches Ausweisdokument gelten muss, sofern auch eine Anlauf- Fiktions- oder Meldebescheinigung vorgelegt wird.
Siehe Meldung vom 07.04.2022:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2022/meldung_2022_04_07_Kontoeroeffnung_Fluechtlinge.html
In dieser Checkliste findest du nochmal alles, was du für ein Basiskonto brauchst:
https://hilfe.diakonie.de/checkliste-basiskonto
Filialbank
Ein Basiskonto kann in Deutschland entweder bei einer Filialbank oder einer Direktbank abgeschlossen werden. Filialbanken in Leipzig sind zum Beispiel die Postbank, die Sparkasse Leipzig oder die Leipziger Volksbank. Sie verfügen über Filialen in Leipzig, bei denen man sich direkt beraten lassen und Geldgeschäfte am Schalter abwickeln kann.
Direktbank (Online-Konto)
Direktbanken haben keine Filialen und wickeln alle Zahlungsaktivitäten online ab. Daher fallen meist weniger Kontoführungsgebühren an. Onlinebanken sind beispielsweise die Comdirekt, die Censorbank oder die DKB. Um Geld abheben zu können, stehen den Kundinnen und Kunden die Geldautomaten der angeschlossenen Filialnetze zur Verfügung. Bei der Comdirekt Bank sind das zum Beispiel die Automaten der Commerzbank. Seltener bekommt man bei der Eröffnung eines Basiskontos eine Zahlungskarte, mit der bei allen Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden kann. In jedem Fall sollte man vor der Eröffnung eines Basiskontos bei einer Direktbank erfragen, wie man kostenlos an Bargeld kommt.
Hinweis: Bei der Eröffnung eines Online-Kontos erfolgt die persönliche Identifikation über das PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren, wofür in der Regel ein biometrischer Pass, mindestens jedoch eine ID-Card notwendig ist.
Kosten
Die Bank darf für das Basiskonto angemessene Kontoführungsgebühren verlangen. Im Durchschnitt kostet ein Basiskonto 5 Euro im Monat. In einigen Fällen zahlen Kunden außerdem bis zu zwei Euro für jede einzelne Überweisung. Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten findest du auf den Websites der jeweiligen Banken.
Eröffnung eines Basiskontos
Die Eröffnung eines Basiskontos erfolgt in vier Schritten:
1. Zuerst muss ein Antrag auf ein Basiskonto gestellt werden. Bei vielen Banken geht das online. Man kann auch in die gewünschte Filiale gehen und nach einem Antrag fragen. Alternativ kann der Antrag bei der Verbraucherzentrale oder der BaFin heruntergeladen, ausgefüllt und bei der gewünschten Bank eingereicht werden:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media241559A.pdf
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/dl_fo_basiskonto_antrag_abschluss.html?nn=7835942
Wichtig: In dem Antrag muss eine Adresse angegeben werden, sodass die Bank den Antragsteller erreichen kann. Wenn man keinen Wohnsitz hat, kann die Adresse von Freunden, Familie oder Bekannten, die in Deutschland leben, genannt werden. Alternativ kann die Adresse einer Beratungsstelle angegeben werden, wenn zu dieser bereits Kontakt besteht.
Siehe hier: https://bankenverband.de/blog/konto-auf-gutenhabenbasis-das-basiskonto/
2. Im zweiten Schritt muss die Identität der Person, die den Antrag stellt, nachgewiesen werden. In einer Filialbank geht das direkt vor Ort mit einem Ausweisdokument wie beispielsweise einem gültigen Reisepass oder einer ukrainischen ID-Card. Zur Not sollte es auch mit einem ukrainischen Ausweisdokument oder einem Ankunftsnachweis etc. möglich sein (siehe „Voraussetzungen“).
Bei Direktbanken, bei denen alles online läuft, kann man sich über das PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren legitimieren lassen. Beim PostIdent-Verfahren zeigt man den Mitarbeitern der Deutschen Post AG sein Ausweisdokument. Dies ist zwar auch in einer Postfiliale möglich, aber in der Regel läuft es online ab. Beim VideoIdent-Verfahren kann man sich mittels Video-Chat mit seinem Ausweisdokument identifizieren. Den dafür notwendigen Link, z. B. für den Anbieter IDnow, bekommt man von der jeweiligen (Direkt-)Bank mitgeteilt.
Hinweis: Viele geflüchtete Menschen berichteten von Problemen beim PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren. Es kann einfacher sein, eine Filialbank zu wählen, um sich direkt in der Filiale ausweisen zu können.
3. Die Bank muss nun bestätigen, den Antrag erhalten zu haben. Außerdem schickt sie eine Kopie des Eröffnungsantrags zurück.
4. Nach Eingang des Antrags wird die Bank das Basiskonto innerhalb von 10 Werktagen eröffnen und dir deine Geldkarte zuschicken.
Wichtig: Falls die Bank den Antrag ablehnt, muss sie das ebenfalls innerhalb von 10 Werktagen mitteilen. Laut Verbraucherzentrale lehnen Banken den Antrag in der Regel nicht ab. Eine Ablehnung kann erfolgen, wenn die Nationalität der jeweiligen Person nicht geklärt werden kann oder die Person bereits über ein Basiskonto in Deutschland verfügt. Im Fall einer Ablehnung kann die BaFin kontaktiert werden, um den Fall zu überprüfen. Hierfür muss dieses Formular ausgefüllt und verschickt werden: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media241560A.pdf
Bei sonstigen Problemen, die bei der Eröffnung des Basiskontos auftreten, kann ein Beschwerdeformular eingereicht werden: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/Formular/BasisKontoFormular
Hinweis: Die Bank muss immer wissen, wo du gerade wohnst. Wenn du also deinen Wohnort wechselst, musst du das der Bank mitteilen.