Wenn du Heimtierzüchter*in bist, musst du in Deutschland mit strengen Regeln rechnen.
Wenn du im Besitz von mindestens fünf zeugungsfähigen Tieren bist, gilt dies als eine erlaubnispflichtige Tätigkeit und muss dem Veterinäramt gemeldet werden.
Adresse:
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Leipzig
Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig
Telefon: 0341 123 3750
(alternativ: 0341 123 3751)
E-Mail: veterinaeramt@leipzig.de
Wenn du Hilfe bei der Kontaktaufnahme brauchst, wende dich gern an das Team Animals von LHU.
Um züchten zu dürfen muss zuallererst Folgendes gewährleistet sein:
1) Rahmenbedingungen für die Tiere
- trockene, saubere, ausreichend helle und gut belüftete Unterkunft der Tiere
- ausreichend Futter, Zuwendung, Bewegung und Frischwasser
- regelmäßige medizinische Grundversorgung (entwurmt, gechippt, geimpft, tierärztliche Kontrolle etc.)
- Qualzucht ist in Deutschland nicht gestattet.
2) Administratives
- Du solltest die Zuchtverordnungen von Deutschland und des jeweiligen Bundeslandes kennen und gegebenenfalls eine Prüfung abgelegt haben.
- Für die Zucht (von Hunden und Katzen) ist in der Regel eine Zuchterlaubnis nötig. In Deutschland und in Sachsen wird diese von diversen Zuchtverbänden und Zuchtvereinen vergeben. Mit Google findest du eine Vielzahl von möglichen Ansprechpartnern für deine Zucht. Auf der Plattform des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) kannst du im Umkreis deines Wohnortes nach Hundezüchtern suchen. Hier findest eine Übersicht über alle Zuchtvereine und Züchter, die Mitglied im ICR (Internationaler Club für Rassehunde und Katzenzucht e.V.) sind. Über den Deutschen Tierzuchtverein oder eine Partnerschaft mit anderen Zuchtverbänden kannst du dir eine Zuchterlaubnis besorgen. Um diese Erlaubnis zu erhalten, brauchst du Kontakt zu einem sogenannten Zuchtwart. Den findest du ebenfalls über das Portal des Deutschen Zuchtvereins oder den Zuchtverband deiner Wahl.
- Im Downloadbereich des Tierzuchtvereins Deutschland findest du die Formulare, die du für einen problemlosen Start in die Zucht brauchst.
Weitere Voraussetzungen:
- Inzucht muss zwingend mit dem zugehörigen Verein abgesprochen und von diesem ausdrücklich genehmigt werden.
- Die Zucht darf nur mit gesunden, wesensfesten Tieren erfolgen.
- Beide Tiere benötigen eine Zuchtzulassung (diese kann von einem Tierarzt / einer Tierärztin ausgestellt werden).
- Die Würfe müssen vollständig beim Zuchtbuchamt gemeldet werden. Die Tiere dürfen nicht vor der Entwöhnung, bei Hunden nicht vor der achten Woche, abgegeben werden.
- Um die Zucht rechtmäßig geltend zu machen, benötigst du:
- Ahnenpässe beider Eltern
- tierärztliche Dokumente beider Tiere
- Deckschein
- Wurfmeldeschein
Um Hilfe bei der Vorbereitung, den Behördengängen oder Übersetzungen zu erhalten, wende dich gern an das Team Animals von LHU oder das Team Translation von LHU.
Weitere nützliche Links:
Deutscher Tierzuchtverein:
https://www.tierzuchtverein-deutschland.de/
Downloads: https://www.tierzuchtverein-deutschland.de/download
Gutachten und Bericht des BmEL // Verbot von Qualzucht:
Qualzucht:
https://www.erna-graff-stiftung.de/qualzucht/
Zuchtvoraussetzung (Hund):
https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/
Katzenzucht Merkblatt:
http://www.tierschutz.com/publikationen/heimtiere/infothek/zucht/zucht03.pdf