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Wie kann ich meinen maximalen Leistungsanspruch ausschöpfen? (Mehrbedarfe)

Die Grundsicherung nach dem SGB II sieht vor, dass die Leistungen des Regelsatzes aufgestockt werden können. Dafür gibt es sogenannte Mehrbedarfe, die angezeigt werden müssen, um sie zu erhalten. Das bedeutet, dass du den jeweiligen Mehrbedarf separat beantragen musst. Außerdem musst du nachweisen, dass dieser konkrete Bedarf in deiner Bedarfsgemeinschaft besteht. Wenn es zum Beispiel um Schulbedarf für dein Kind geht, kann ein solcher Nachweis ein Schreiben der Schule sein.

Mehrbedarfe können beispielsweise sein:

  • erhöhte Nebenkosten (Warmwasser)
  • Hilfe für werdende Mütter
  • Hilfe für Alleinerziehende
  • Erhöhung des Regelsatzes für Ernährung bei medizinischer Notwendigkeit
  • und vieles mehr

Die Mehrbedarfe und Regelungen diesbezüglich können variieren. So ist es beispielsweise momentan möglich, einen Mehrbedarf für einen Computer für Kinder im Heimunterricht anzumelden.

Um zu erfahren, welche Mehrbedarfe du beantragen kannst und welche Nachweise du erbringen musst, sprich am besten mit der/dem für dich zuständigen Sachbearbeiter*in des Jobcenters. Wer das ist, steht oben rechts im Briefkopf deines Bewilligungsbescheides.

Grundsätzlich ist der Prozess der Beantragung nicht neu:

Du schreibst eine formlose E-Mail an deine*n Sachbearbeiter*in, gibst deine Bedarfsgemeinschaftsnummer an (BG-Nummer, sie steht in deinem Bewilligungsbescheid) und schilderst dein Anliegen. Du nennst die zu erwartenden Kosten und fügst den Nachweis des Bedarfes an. Dann wartest du auf Rückmeldung vom Amt oder den Bewilligungsbescheid.