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Ab wann erhalte ich Leistungen?

Du erhältst Leistungen rückwirkend ab dem 1. des Monats, in dem die Antragstellung erfolgte, sofern du zu diesem Zeitpunkt schon ein Recht auf Leistungen hattest. 

Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung in der Regel immer am letzten Werktag des Monats für den Folgemonat. Die Termine sind auf dem Bewilligungsbescheid vermerkt.

Eine Bewilligung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Kerninformationen zur Feststellung des individuellen Bedarfs vorliegen. Momentan reicht dafür der vollständig ausgefüllte Hauptantrag aus.

Du wirst höchstwahrscheinlich auch nach der Bewilligung aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen. Die Briefe sind leider häufig in schwer verständlichem Amtsdeutsch verfasst. Wenn du etwas nicht verstehst, nutze die Hotline (UKR: 0049 9111 787 915) für Nachfragen, schreibe eine E-Mail oder mache einen Termin mit ein*er Sachbearbeiter*in aus.

Wichtig ist nur, dass du dich zurückmeldest. Sonst kann es zu Zahlungsausfällen und Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.